Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind
tierschutzrechtlich verboten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem
Urteil vom 23.02.2006 entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten,
die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei
der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Quelle: http://www.dhv-hundesport.de/aktuelles/aktuelles.php?id=23